Auch das hohe Alter hat seine Blüte. Zitat von Johann Wolfgang von Goethe
   
  Richard Metze
  Eignung / Interessen
 



1. Interessen

Förderlich:

  • Neigung zum helfenden, fördernden und anleitenden Umgang mit Menschen (z.B. Betreuen von Pflegebedürftigen)
  • Interesse an medizinischen und psychologischen Sachverhalten (Betreuen von z.T. kranken und verwirrten alten Menschen)
  • Freude an hauswirtschaftlicher Tätigkeit
  • Kreativität, Interesse an handwerklich- gestaltender und musischer Betätigung (z.B. Basteln und Singen mit Heimbewohnern)

    Nachteilig:

  • Abneigung gegen praktische Tätigkeiten (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Werken)
  • Abneigung gegen körperlich anstrengende Tätigkeiten (z.B. Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
  • Abneigung gegen schriftliche Arbeiten (z.B. Berichte, Protokolle, Schriftverkehr mit Behörden)
  • Ausgeprägte Abneigung gegen unmittelbaren Körperkontakt mit anderen Menschen (z.B. Versorgen im Hygienebereich)
  • Abneigung gegen Umgang mit psychisch veränderten Menschen (z.B. verwirrten Menschen)
  • Gehübungen Physiotherapie Altenheim Pflegeheim
    Gehübungen

      2. Fähigkeiten

      Notwendig:

    Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.
    • Allgemeine Auffassungsgabe und Lernfähigkeit (Krankheitsbilder und Pflegetechniken) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
    • Sprachliches Ausdrucksvermögen (Abfassen von Berichten, Anleiten der zu pflegenden älteren Menschen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
    • Wahrnehmungsgenauigkeit und -geschwindigkeit (Beobachten des körperlichen und seelischen Zustandes der zu pflegenden Person) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
    • Durchschnittliche praktische Anstelligkeit und Handgeschicklichkeit (Pflegetätigkeit, Hauswirtschaft)
    • Befähigung zum Planen und Organisieren (Leiten von Gruppen)

      Förderlich:

    • Musikalische Begabung (Musizieren mit Heimbewohnern)
    • Einfallsreichtum und Improvisationsfähigkeit (Planen und Gestalten von Feiern und Veranstaltungen)
    • Gutes Namensgedächtnis (Anreden der zu betreuenden Personen mit richtigem Namen)

      3. Arbeitsverhalten

      Notwendig:

    • Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer, Ausgeglichenheit, Selbstkontrolle, Geduld, Toleranz (Umgang mit z.T. verwirrten oder aggressiven älteren Menschen)
    • Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Umstellfähigkeit, Taktgefühl, Geschick im Umgang mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft (Herstellen und Halten von Kontakten)
    • Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Zusammenarbeiten mit Angehörigen, Kollegen/ Kolleginnen)
    • Fähigkeit zu motivieren (z.B. zur Teilnahme an den Angeboten der Beschäftigungstherapie), Eigeninitiative, selbständige Arbeitsweise (Leiten von Gruppen)
    • Ausreichende psychische Belastbarkeit und Stabilität (Umgang mit kranken und sterbenden Menschen)
    • Sauberkeit, Ordnungssinn

      Förderlich:

    • Vertrauenserweckendes, freundliches und sicheres Auftreten
    • Gepflegtes Äußeres (Umgang mit Angehörigen, Ärzten/ Ärztinnen)

      4. Körperliche Eignungsvoraussetzungen

    • Durchschnittliche Körperkraft, Körpergewandtheit (Lagern von bettlägerigen Patienten, Durchführen von bewegungstherapeutischen Maßnahmen)
    • Funktionstüchtigkeit der Hände, Arme, Beine und der Wirbelsäule (Heben und Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
    • Befähigung zu beidhändigem Arbeiten (Durchführung von Einreibungen, Katheterisierungen)
    • Normales bzw. ausreichend korrigiertes Seh- und Hörvermögen (Beobachten des jeweiligen körperlichen und seelischen Zustandes der zu Betreuenden, Führen von Gesprächen)
    • Normaler Tast- und Geruchssinn
    • Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen (Kontakt mit Hautreizenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln)
    • Verständliche Aussprache (Führen von Gesprächen mit den zu Betreuenden)

      5. Körperliche Eignungsrisiken

      Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/ die Ärztin eingeschaltet werden:

    • Unterdurchschnittliche Körperkraft, -gewandtheit
    • Eingeschränkte Funktionsfähigkeit und Beweglichkeit der Finger, Hände, Arme, Beine oder der Wirbelsäule
    • Mangel an Finger- und Handgeschicklichkeit
    • Nicht ausreichend korrigierbare Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens
    • Eingeschränkter Tast- und Geruchssinn
    • Sprachfehler
    • Chronische Erkrankungen der Haut, besonders an den Händen
    • Erkrankungen des Zentralnervensystems, insbesondere Krampfanfälle
     
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