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1. Interessen
Förderlich:
Neigung zum helfenden, fördernden und anleitenden Umgang mit Menschen (z.B. Betreuen von Pflegebedürftigen)
Interesse an medizinischen und psychologischen Sachverhalten (Betreuen von z.T. kranken und verwirrten alten Menschen)
Freude an hauswirtschaftlicher Tätigkeit
Kreativität, Interesse an handwerklich- gestaltender und musischer Betätigung (z.B. Basteln und Singen mit Heimbewohnern)
Nachteilig:
Abneigung gegen praktische Tätigkeiten (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Werken)
Abneigung gegen körperlich anstrengende Tätigkeiten (z.B. Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
Abneigung gegen schriftliche Arbeiten (z.B. Berichte, Protokolle, Schriftverkehr mit Behörden)
Ausgeprägte Abneigung gegen unmittelbaren Körperkontakt mit anderen Menschen (z.B. Versorgen im Hygienebereich)
Abneigung gegen Umgang mit psychisch veränderten Menschen (z.B. verwirrten Menschen)
Gehübungen
2. Fähigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.
- Allgemeine Auffassungsgabe und Lernfähigkeit (Krankheitsbilder und Pflegetechniken) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Sprachliches Ausdrucksvermögen (Abfassen von Berichten, Anleiten der zu pflegenden älteren Menschen) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Wahrnehmungsgenauigkeit und -geschwindigkeit (Beobachten des körperlichen und seelischen Zustandes der zu pflegenden Person) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
- Durchschnittliche praktische Anstelligkeit und Handgeschicklichkeit (Pflegetätigkeit, Hauswirtschaft)
- Befähigung zum Planen und Organisieren (Leiten von Gruppen)
Förderlich:
- Musikalische Begabung (Musizieren mit Heimbewohnern)
- Einfallsreichtum und Improvisationsfähigkeit (Planen und Gestalten von Feiern und Veranstaltungen)
- Gutes Namensgedächtnis (Anreden der zu betreuenden Personen mit richtigem Namen)
3. Arbeitsverhalten
Notwendig:
- Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer, Ausgeglichenheit, Selbstkontrolle, Geduld, Toleranz (Umgang mit z.T. verwirrten oder aggressiven älteren Menschen)
- Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Umstellfähigkeit, Taktgefühl, Geschick im Umgang mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft (Herstellen und Halten von Kontakten)
- Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Zusammenarbeiten mit Angehörigen, Kollegen/ Kolleginnen)
- Fähigkeit zu motivieren (z.B. zur Teilnahme an den Angeboten der Beschäftigungstherapie), Eigeninitiative, selbständige Arbeitsweise (Leiten von Gruppen)
- Ausreichende psychische Belastbarkeit und Stabilität (Umgang mit kranken und sterbenden Menschen)
- Sauberkeit, Ordnungssinn
Förderlich:
- Vertrauenserweckendes, freundliches und sicheres Auftreten
- Gepflegtes Äußeres (Umgang mit Angehörigen, Ärzten/ Ärztinnen)
4. Körperliche Eignungsvoraussetzungen
- Durchschnittliche Körperkraft, Körpergewandtheit (Lagern von bettlägerigen Patienten, Durchführen von bewegungstherapeutischen Maßnahmen)
- Funktionstüchtigkeit der Hände, Arme, Beine und der Wirbelsäule (Heben und Umbetten von bettlägerigen Heimbewohnern)
- Befähigung zu beidhändigem Arbeiten (Durchführung von Einreibungen, Katheterisierungen)
- Normales bzw. ausreichend korrigiertes Seh- und Hörvermögen (Beobachten des jeweiligen körperlichen und seelischen Zustandes der zu Betreuenden, Führen von Gesprächen)
- Normaler Tast- und Geruchssinn
- Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen (Kontakt mit Hautreizenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln)
- Verständliche Aussprache (Führen von Gesprächen mit den zu Betreuenden)
5. Körperliche Eignungsrisiken
Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/ die Ärztin eingeschaltet werden:
- Unterdurchschnittliche Körperkraft, -gewandtheit
- Eingeschränkte Funktionsfähigkeit und Beweglichkeit der Finger, Hände, Arme, Beine oder der Wirbelsäule
- Mangel an Finger- und Handgeschicklichkeit
- Nicht ausreichend korrigierbare Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens
- Eingeschränkter Tast- und Geruchssinn
- Sprachfehler
- Chronische Erkrankungen der Haut, besonders an den Händen
- Erkrankungen des Zentralnervensystems, insbesondere Krampfanfälle
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